Prüfung
| Georg Doerry GRÜNE IN DER STADTVERTRETUNG HEIMBACH Am Eichelberg 11 52396 Heimbach Haushaltsstelle 030.6550 Hiermit beantrage ich, Im Falle einer überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfanstalt (§ 105 GO) folgenden Wünsche an die Gemeindeprüfanstalt zu richten: 1. Die Gemeindeprüfanstalt möge Stellung dazu beziehen, ob sie die personelle Ausstattung für zweckmäßig und wirtschaftlich hält, und welche Empfehlungen sie aussprechen kann, um den Stellenplan im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung weiterzuentwickeln. 2. Die Prüfer sollen nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht anfertigen, sondern darüber hinaus zu einer Sitzung der Stadtvertretung geladen werden, um ihren Bericht zu erläutern und die Stadtvertreter zu beraten im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung, insbesondere auch im Hinblick auf den Stellenplan und den damit verbunden Ausgaben. 3. Sofern durch diese Anforderung zusätzliche Ausgaben entstehen können, sind diese im Haushaltsplan zu veranschlagen. Begründung: Der Text des § 105 GO lässt darauf schließen, dass die überörtliche Prüfung geeignet sein müsste, Anhaltspunkte für organisatorische Schwachstellen, sofern sie sich in der Jahresrechnung niederschlagen, aufzudecken. Auch die angemessene Personalausstattung müsste Gegenstand der Prüfung sein, damit Aussagen entsprechend § 105 Abs. 3 cif. 2 GO möglich sind. Möglicherweise erfordert unsere Fragestellung auch eine eingehendere Begutachtung, als durch die Prüfung im Sinne des § 105 GO vorgesehen ist. In jedem Fall gehe ich davon aus, dass die Gemeindeprüfanstalt auch zu einer solchen eingehenderen Prüfung in der Lages sein müsste. Darauf lässt auch der Abs 7 cif. 1 schließen. Das Land und der Bund stellen sich auf die Position, nicht für die dauerhafte Unterdeckung verantwortlich zu sein. Dies impliziert eine Schuldzuweiseung an die Kommunen für die strukturell bedingten Fehlbeträge. Um die Position der Gesetzgeber politisch und jursitisch angreifen zu können, muss ausgeschlossen werden, das gravierende Fehler innerhalb unserer Stadtverwaltung die Unterdeckung bewirken. Möglicherweise jedoch erhalten wir auch Hinweise, deren Befolgung zu einer erheblichen Reduzierung des Fehlbetrages führen könnten. So könnten wir auch darlegen, dass die Stadt Heimbach ihre "Hausaufgaben" leistet, und dann eben das Land drann wäre, um seinen Anteil zum Ausgleich des Defizits dazuzugeben. Georg Doerry |
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