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GRÜNE Heimbach 
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Schlüsselzuweisung

Georg Doerry
GRÜNE IN DER STADTVERTRETUNG HEIMBACH
Am Eichelberg 11
52396 Heimbach


Haushaltsstelle 900.0410 in Verbindung mit 020.6560, Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

Hiermit beantrage ich:

Die Stadt Heimbach fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schlüsselzuweisungen, die den langfristigen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ermöglichen.

Dazu prüft sie auch eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Sie berät sich zu diesem Zweck auch mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und mit Mitgliedgemeinden, die einen ähnlichen durch die Finanzstruktur bedingten Fehlbetrag aufweisen.

Sie berichtet der Stadtvertretung über die Ergebnisse dieser Beratungen

Rechtgrundlagen für die Klage wären:

Art. 28 GG Abs. 2
§§ 75 bis 79 GO NW
GFG 2006.

Das Grundgesetz garantiert die Selbstverwaltung der Gemeinden. DIe Gemeindeordnung verpfichtet die Gemeinden, Haushaltssatzungen zu erlassen, die den Grundsätzen des § 75 Abs 3f entsprechen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz muss es ermöglichen, dass die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommenkönnen.

Sofern die bisherigen Prüfungen durch die Gemeindeprüfanstalt keinen Grund zur Annahme begründen, dass keine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung vorläge, insbesondere auch beim Personaleinsatz, wie er sich im Haushaltsplan und in der Jahresrechnung abbildet, müssen wir davon ausgehen, dass es aufgrund der Finanzstruktur es unmöglich ist, der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 75 bis 79 nachzukommen. Das Land Nordrhein-Westfalen verletzt offenbar seine Verpflichtung, eine Finanzstruktur zu schaffen, die den kommunalen Aufgaben und dem damit verbunden Finanzbedarf entspricht. Dies schränkt die grundgesetzlich garantierte Selbstveraltung der Gemeinden erheblich ein.

Die Anzahl der Gemenden, die aufgrund der §§ 75 Abs. 4 und 79 Abs. 5 keine gültige Haushaltssatzung erlassen können, spricht dafür, dass die Schieflage der Finanzen die Kommunalhaushalte generell betrifft. Es wäre zu prüfen, ob die kommunalen Haushaltspläne in der Gesamtschau den durch die Finananzstruktur bedingten Fehlbetrag aufweist. Bei dieser Prüfung könnte der Städte- und Gemeindebund behilflich sein.

Georg Doerry

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