Stellungnahme Biostation
| "Biologische Station im Kreis Düren e.V. Biologische Station im Kreis Düren e.V., Zerkaller Str. 5, 52385 Nideggen-Brück, Tel. 02427/94987-14, Fax. 02427/94987-22 29. November 2005 Vermerk Bebauungsplan B 1 „SO Schwammenauel“, Entwurf der 2. Änderung Hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen Die Stadt Heimbach hat im Oktober 2005 die Planunterlagen zur 2. Änderung des B-Plans „Schwammenauel“ zugeschickt. Die Biologsiche Station im Kreis Düren hat hierzu Sachinformationen zusammengestellt und Vorschläge für den Untersuchungsrahmen unterbreitet, sowie an einem Termin teilgenommen. Bei der Durchsicht des Umweltberichts ergaben sich für den Unterzeichner verschiedene Fragen bzw. Unklarheiten und Unstimmigkeiten: S. 8 Tabelle (ohne Überschrift): · Biber: Die Nahrungssuche findet nicht bevorzugt in 20 m Abstand vom Gewässer statt, sondern bevorzugt in einem Streifen von 30 m bis 50 m entlang der Ufer (vgl. „Mit dem Biber leben an lebendigen Flüssen und Bächen“.– Informationsbroschüre Biologische Station im Kreis Düren: 16 S., 2005). · Rotmilan: In der Eifel spielen insbesondere Grünlandflächen eine große Rolle als Nahrungshabitat des Rotmilans. In der Literatur ist hinreichend belegt, dass Ackerflächen in bestimmten Zeiten (Jungenaufzucht) aufgrund der Wuchshöhe der Feldfrüchte weniger geeignet sind. Die Bedeutung von Grünland ist aber in der Tabelle unerwähnt. Somit geht der Umweltbericht offensichtlich von falschen Grundannahmen aus hinsichtlich der Bedeutung der Grünlandflächen im B-Plan für den Rotmilan. Zu bemerken ist weiterhin, dass Angaben zu Vorkommen der Art im Kermeter fehlen (dazu gibt es publizierte Angaben). Auch der Rückgang im Kermeter und mögliche Zusammenhänge zu Änderungen in der Nutzung / Bebauung landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung wäre sehr wünschenswert. · Schwarzmilan: Der Schwarzmilan ist stärker als der Rotmilan auf nahrungsreiche Flächen angewiesen; diese können noch weiter von den Brutplätzen entfernt liegen als beim Rotmilan (hierzu gibt es verschiedene veröffentlichte Untersuchungen). Neben Gewässern sind das u. A. auch Grünlandflächen; die Bedeutung von Offenland als Nahrungshabitat für den Schwarzmilan ist nicht erwähnt. Somit geht der Umweltbericht offensichtlich von falschen Grundannahmen aus hinsichtlich der Bedeutung der Grünlandflächen im B-Plan für den Schwarzmilan. · Uhu (gleiche Tabelle, S. 9): In der umfangreichen Literatur zum Uhu in Deutschland, darunter aus der Eifel, ist mir kein Nachweis von Regenwürmern oder Schnecken als Beute des Uhus bekannt. Aas spielt in der Nahrung des Uhus definitiv keine Rolle. Da Aas aber in der folgenden Bewertung der Planung eine wesentliche Rolle beigemessen wird, geht der Umweltbericht offensichtlich von falschen Grundannahmen aus hinsichtlich der Biologie des Uhus. · Wildkatze: Nach Aussage von Herrn M. Trinzen, der sich intensiv mit Wildkatzen – auch im Kermeter – beschäftigt, spielt insbesondere Grünland in Waldrandnähe eine erhebliche Rolle für die Ernährung der Wildkatze. Damit geht der Umweltbericht auch bei der Wildkatze offensichtlich von falschen Grundannahmen aus hinsichtlich der Bedeutung der Grünlandflächen im B-Plan. Schlussfolgerungen des Umweltberichts S. 10, 1. Absatz. Neuntöter: Die Bebauung würde eine geringfügige Verkleinerung des potenziellen Lebensraumes bewirken, ohne erhebliche Beeinträchtigung. è Da diese Behauptung nicht begründet ist – weder durch Literaturangaben, die diese Einschätzung nachvollziehbar machen, noch durch Daten / Beobachtungen aus dem Untersuchungsgebiet, ist diese Behauptung nicht zu halten. S. 10, 2. Absatz. Zur Schlussfolgerung zu Uhu, Rot- und Schwarzmilan. Dieser 4,5 zeilige Absatz zu den drei Arten, die in besonderer Weise durch nationales und EU-Recht geschützt sind, weist einige Unstimmigkeiten / Unklarheiten auf: è Ist mit der Bebauung mehr Aas zu erwarten und wenn ja: wo? (wird als Ausgleich genannt für das nach Auffassung der Autoren nicht – oder eben doch ? – schwindende Nahrungsangebot). è Die Frage, ob das Nahrungsangebot für die drei Vogelarten schwindet, kann das Gutachten nicht beantworten, denn denn es geht von grundsätzlich falschen Grundannahmen aus hinsichtlich der Bedeutung von Grünland für diese Arten (s. o.). Zudem ist in keiner Weise erwähnt, dass der Uhu insbesondere Waldränder für die Jagd bevorzugt, da dort die Beutetierdichte besonders hoch ist und geeignete Sitzwarten vorhanden sind (hierzu gibt es publizierte Untersuchungen). Genau die Waldränder sind aber betroffen. è Der Zusammenhang zwischen Aas, der Bebaung und der nächtlichen Lebensweise des Uhus ist völlig unklar, teilweise unzutreffend. Gehen die Autoren davon aus, dass durch die Bebauung mehr Aas entsteht, das dann für die Milane als Nahrung verfügbar ist? Für den Uhu spielt Aas keine Rolle in der Ernährung (s. o.), weswegen die Aussage des Absatzes zusätzlich fragwürdig ist. è Die Aussage, dass Uhus nachts jagen ist zwar richtig, der Zusammenhang mit den Folgen eines Neubaugebietes aber völlig unklar. Vermutlich ist damit gemeint, dass Uhus auch während der Bauphase nachts Ruhe in dem Gebiet hätten. Einerseits sagt das nichts über die Folgen des Bauvorhabens aus, andererseits berücksichtigt diese Aussage nicht, dass Stöungen der Beutetiere sich negativ auf deren Zugänglichkeit für den Uhu auswirken dürften. S. 10, 3. Absatz. Schlussfolgerungen zur Wildkatze: Die Behauptung, dass Wildkatzen nur in Wäldern vorkommt ist sachlich falsch. Die Nachfrage bei Herrn Manfred Trinzen, der seit etlichen Jahren verschiedene Studien an der Wildkatze in der Eifel durchführt, u. A. mithilfe der Radiotelemetrie, ergab, dass er nicht nach einer fachlichen Einschätzung gefragt wurde. Dies ist bedauerlich, da er die Daten zur Verbreitung der Wildkatze in der Nordeifel sammelt und weiterhin, weil er nachweisen konnte, dass insbesondere waldnahes Grünland für die Wildkatze eine besondere Bedeutung für den Nahrungserwerb hat. Auffällig ist, dass keine der Aussagen durch entsprechende Zitate aus der Fachliteratur belegt werden, was der Unterzeichner bei einem Fachgutachten erwarten würde (für andere Fragen, z. B. der naturräumlichen Ausstattung liegen dagegen Zitate vor). Das wirft die Frage auf, ob eine entsprechende Recherche überhaupt stattgefunden hat und darauf hin, dass die Autoren den Fragen Lebensraum- und Artenschutzes bei einer Eingriffsplanung am Rande des Nationalpark Eifel nicht gerade die höchste Priorität beigemessen haben. In der Summe ergibt sich aus den aufgeführten Punkten (weitere könnten angefügt werden), dass das Gutachten nicht geeignet ist, Aussagen zu beeinträchtigenden Wirkungen der Planungen auf das FFH-Gebiet oder auf Arten der Listen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zu treffen. Die abschließende Aussage, dass Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Kermeter nicht zu erwarten sind (S. 11) ist auf Basis des vorliegenden Gutachtens, nicht möglich. (Lutz Dalbeck)" |
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